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 Aktuelles 

 

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Verschreibungspflichtige Arzneimittel  können mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.


Wichtig, die elektronische Gesundheitskarte muss einmal im Quartal physisch eingelesen werden. Hiernach entfallen händische Unterschriften und Wege, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.

 

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

 

Notfall-Terminsystem
Um die vor Änderung unseres Terminsystems oftmals zu langen Wartezeiten zu verkürzen vergeben wir am Ende der Sprechstunde Notfalltermine für dringliche Erkrankungen, die nicht auf einen längeren Routinetermin warten können (z.B. Infektionskrankheiten, Krankschreibungen, akute Schmerzen, etc.). Wir bitten Sie, hierzu telefonisch oder persönlich einen solchen Termin zu vereinbaren.


Hausarztverträge
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten speziell ausgehandelte Hausarztverträge (Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)) an. Diese Hausarztverträge sind gesetzlich verankert und dazu ausgelegt, die wohnortnahe hochqualitative und umfassende Versorgung aller Patienten durch den Hausarzt auch künftig zu gewährleisten und werden von uns begrüßt.
Natürlich steht Ihnen die freie Wahl eines Spezialisten im Falle einer Facharztüberweisung weiterhin zu. Unser Praxisteam möchte Sie dazu in der Praxis informieren und klärt gern eventuelle Fragen dazu.


Bitte weiterhin nur mit Überweisung zum Facharzt
Auch nach Wegfall der Praxisgebühr ist es wichtig, dass Sie zur Gewährleistung einer optimalen und koordinierten medizinischen Versorgung weiterhin nur mit einer Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt gehen.

Einige Gründe dafür:
Kontinuität der Behandlung: Zum einen können wir auf der Überweisung den Fachärzten unsere genauen Fragestellungen übermitteln. Zum anderen bekommen wir auch nur einen Arztbrief zurück, wenn Sie auf Überweisung von uns zum Facharzt gehen. Wir können Sie nicht im Sinne des Facharztes weiterbehandeln, wenn wir dessen Empfehlungen nicht kennen. Auch können wir uns bei fehlendem Arztbrief bei künftigen Erkrankungen nicht auf die Untersuchungsergebnisse dieses Facharztbesuchs berufen.

Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen: Wir legen Wert darauf, Patienten mit umfassenden Ergebnissen von Voruntersuchungen (z.B. Labor, Röntgen, Facharztbriefe) zu Fachärzten zu überweisen. Fehlt diese Kommunikation mit dem Facharzt, führt dies häufig zu unnötigen Doppeluntersuchung, die Ressourcen und viel wertvolle Zeit vergeuden.

Vermeidung von Wechselwirkungen: Haben wir keine Kenntnis von vom Facharzt verschriebenen Medikamenten, so können wir nicht überprüfen, ob diese möglicherweise zu Wechselwirkungen mit anderen von Ihnen eingenommenen Medikamenten führen oder andere Erkrankungen möglicherweise negativ beeinflussen.

Viele Erkrankungen können wir selbst behandeln: Wir haben eine sehr breite Ausbildung und eine langjährige Berufserfahrung. Viele Erkrankungen können wir umfassend und zeitnah selbst diagnostizieren und behandeln (z.B. Hautveränderungen, Skelettprobleme, HNO-, Lungen-, Kreislauf- und Magen-Darm-Erkrankungen), ohne dass Sie dazu auf einen Facharzttermin warten müssen.